Gesetzgebung

WARNUNG - KEINE MANIPULATION

Vielen Dank, dass Sie sich für unser Produkt entschieden haben.

Zu Ihrer Sicherheit ist jede unbefugte Manipulation des Produkts selbst oder der darauf installierten Software strengstens untersagt. Ihre fortgesetzte Verwendung eines manipulierten Produkts erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und führt zu den folgenden Konsequenzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

1. Sofortiges Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.

2. Das Produkt verliert mit sofortiger Wirkung seine allgemeine Betriebserlaubnis  und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.

3. Ihr Versicherungsunternehmen kann die Zahlung der in der Versicherungspolice vereinbarten Leistungen bei einem Unfall verweigern.

Sie sind verpflichtetdie örtlichen Gesetze oder Vorschriften für das Produkt zu überprüfen und zu befolgen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers, das Produkt in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu fahren, zu verwenden und/oder zu entsorgen. Wir sind nicht verantwortlich für Kosten, Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Verwendung und/oder Manipulation des Produkts verursacht werden.

Bei festgestellten Manipulationen behalten wir uns aus Gründen der Verkehrs- und Produktsicherheit rechtliche Schritte gegen den Besitzer oder das Produkt vor. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Produkt auf eine autorisierte Version zu korrigieren, wenden Sie sich bitte an unsere Techniker oder einen lokalen Kundendienstanbieter.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

 

Vorschriften für das Fahren mit Segway-Ninebot-Produkten in der Schweiz

Der Premium Kickscooter GT2P und der GoKart PRO – dürfen nur auf Rennstrecken oder privatem Gelände gefahren werden, da sie die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreiten.


Die restlichen hier angebotenen Produkte haben die Allgemeine Betriebserlaubnis und fallen somit unter die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden.

Hier die wichtigsten Facts zu dem Fahren mit dem KickScooter:
• E-Scooter sind auf Radwegen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Bürgersteig dürfen sie nicht fahren.
• Personen mit zwischen 14 und 16 Jahren brauchen zwingend einen Führerausweis der Kat. M.
• Personen ab 16 Jahren dürfen ohne Führerausweis fahren.

• Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht – wir empfehlen aber, sich mit einem Helm zu schützen. Dies gilt für alle Segway-Ninebot Produkte.
• Die Mitnahme in Bus und Bahn wird generell genehmigt, hängt aber von dem jeweiligen Verkehrsbetrieb ab. Bitte informiere dich bei deinem lokalen Verkehrsbetrieb, um genaue Informationen zu erhalten.


Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, damit er am öffentlichen Straßenverkehr in der Schweiz teilnehmen darf?
• Lenk- oder Haltestange
• Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
• Max. Antriebsleistung: 500 Watt
• Nicht blinkende Beleuchtung. Vorne Weiss und hinten Rot. Tagfahrlicht obligatorisch
• Zwei voneinander unabhängige Bremsen
• Klingel

Weitere Informationen: siehe Vorschriften des ASTRA